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5 Tipps, die Sie kennen müssen

Alkohol am Steuer

Eine Trunkenheitsfahrt ist gefährlich und sollte unterbleiben. Aber geringe Mengen Alkohol am Steuer müssen nicht zu einem Fahrverbot führen. Gerade im Grenzbereich, wenn Sie also etwas zu viel Alkohol im Blut haben, kommt es auf Ihr Verhalten bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall an. Daher merken Sie sich diese 5 Tipps, Sie können Ihren Führerschein retten.


1. Kein Small-Talk mit der Polizei

Egal ob Unfall oder Polizeikontrolle, plaudern Sie nicht mit den netten Polizisten. Der Versuch sympathisch zu erscheinen kann zum Nachteil für Sie Werden. Antworten Sie nicht auf Fragen wie „Wo kommen Sie her?“ oder „Haben Sie schon gefeiert?“ Sagen Sie lediglich, dass Sie keine Angaben machen.

2. Ruhig und gelassen bleiben

Die Polizei hat das Recht Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapiere zu kontrollieren, ferner den Verbandskasten und das Warndreieck zu begutachten. Geben und zeigen Sie das Verlangte. Vermeiden Sie unkontrollierte Bewegungen, die einen Alkohol- oder Drogenkonsum vermuten lassen.

3. Keine freiwilligen Tests

Sie müssen sich auf keinen Finger-Nase-Test und ähnliches einlassen. Auch einen Test des Alkoholgehalts in der Atemluft sollten Sie grundsätzlich verweigern. Die Weigerung allein reicht nicht aus Sie zu Blutentnahme zu zwingen.

4. Sich nicht mit einem Nachtrunk rechtfertigen

Nach einem Unfall liegt es nach, die behaupten, dass Sie erst nach dem Ereignis aus Schreck etwas getrunken haben. Wenn Sie das erwähnen, wird ein zweiter Bluttest erfolgen, über den sich nachweisen lässt, wann Sie getrunken haben. Es ist daher besser, erst zu einem späteren Zeitpunkt das Thema zur Sprache zu bringen. Aber auch dann erfolgt eine genaue Prüfung, ob Ihre Behauptung zu dem Ergebnis des Bluttests passt.

5. Sofort einen Anwalt kontaktieren

Zögern Sie nicht sofort einen Anwalt hinzuziehen. Sie erreichen mich in der Regel als nachts. Ich gebe Ihnen genaue Anweisungen, wie Sie sich verhalten sollen. Der Staat muss Ihnen nachweisen, dass Sie unter Alkohol oder Drogen stehen. Sie müssen nicht Ihre Unschuld beweisen.

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