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Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die Beratung und Vertretung leisten, die Sie dringend benötigen wenn Ihnen “Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr” vorgeworfen wird.

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben!

Anklage wegen Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr?

Haben Sie eine Anzeige wegen Nötigung gem. § 240 StGB oder Beleidigung gem. § 185 StGB erhalten, weil Sie im Straßenverkehr zu nah aufgefahren sind, einen anderen Verkehrsteilnehmer am Überholen gehindert haben oder Personen angeblich beleidigt haben? Dann stellte Ihr Verhalten möglicherweise eine Nötigung bzw. Beleidigung im Straßenverkehr dar.

Artikel zum Thema Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

Einen interessanten Artikel zu diesem Thema schrieb auch die AUTOBILD. Stress, Streit, Strafe: Alltag im Straßenverkehr. Doch nicht jede Verkehrsrüpelei ist gleich eine Straftat. Nötigung aber ist eine Straftat. Und die kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Hier geht’s zum Artikel der AUTOBILD.

Bei einer Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung helfe ich Ihnen gerne. Hier erfahren Sie mehr.


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  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.