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Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin

Geld- oder Gefängnisstrafen drohen? Handeln Sie sofort!

Ob verschuldet oder nicht, im Straßenverkehr kann es immer zu Gesetzesverstößen oder Unfällen kommen, die zu einem Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsstraftat führen. Hier können im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren drohen. Nehmen Sie daher Kontakt zu einem Anwalt auf.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die qualifizierte Beratung und Vertretung leisten, die Sie benötigen, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird.

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben! Bei einer Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung helfe ich Ihnen gerne. Hier erfahren Sie mehr.

Ordnungswidrigkeit vs. Straftat

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Die entsprechenden Vorschriften sind in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen wie dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthalten.

Verkehrsstraftaten können vielfältig sein und reichen vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“) und Fahren ohne Fahrerlaubnis über Trunkenheit im Straßenverkehr oder Kennzeichenmissbrauch bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung. Als Ordnungswidrigkeit werden Taten wie z. B. Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen oder einfache Unfallverursachungen verfolgt.

Haftstrafen sind bei Verkehrsstraftaten möglich

Während bei Ordnungswidrigkeiten Geldbußen und Fahrverbot drohen, kann es bei Straftatbeständen zu einem grundsätzlichen Führerscheinentzug oder gar zu Haftstrafen kommen. Frühzeitiges Konsultieren eines Fachanwalts – im besten Falle noch vor dem Eingehen eines Bußgeldbescheides oder Strafbefehls – kann in solchen Fällen den entscheidenden Unterschied machen!

Ich stehe Ihnen als erfahrener Fachanwalt zu Seite

Dank meiner über 28-jährigen Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht, sorge ich dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Ob es um eine Verkehrsstraftat oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit geht – ich berate Sie zum weiteren Vorgehen und vertrete Sie ggf. kompetent vor Gericht. Ich werde Sie umfassend betreuen und eine erfolgsversprechende Rechtsverteidigungsstrategie für Ihren speziellen Fall konzipieren.

Rufen Sie mich kostenfrei an, und wir können dann kurzfristig einen Termin in meinem Büro in Berlin Steglitz-Zehlendorf vereinbaren, um detailliert die beste Vorgehensweise zu erörtern.


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  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.