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Auch im Autokorso gilt die StVO

Korso geduldet, nicht erlaubt

Zum Glück drückt die Polizei bei Verstößen gegen § 30 Abs. 1 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Regel beide Augen zu. Genau genommen ist es verboten, ohne Grund in einer geschlossenen Ortschaft herumzufahren und dabei zu hupen. Aber nur wenn Sie sich an alle anderen Regeln halten, müssen Sie keinen Ärger mit den Ordnungshütern befürchten.

Diese Regeln müssen Sie einhalten

  • Fahren Sie nicht über eine rote Ampel, um im Korso zu bleiben. Ein Autokorso zählt üblicherweise nicht als geschlossener Verband, der als ein Fahrzeug betrachtet wird. Aus diesem Grund müssen Sie bei Rot anhalten.
  • Bleiben Sie angeschnallt. Wer sich weit aus dem Fenster lehnt oder stehend aus dem Schiebedach schaut, gefährdet seine Gesundheit, vielleicht auch sein Leben. Die Polizei schaut dabei nicht zu und Ihre Fahrt im Korso ist schnell zu Ende. Abgesehen davon, dass ein Bußgeld fällig ist.
  • Halten Sie die Mitfahrer dazu an, Ihnen niemals die Sicht zu versperren. Auch das wird die Polizei nicht dulden und dem fröhlichen Treiben Einhalt gebieten.
  • Keine Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. In dieser Hinsicht gibt es keine Ausnahmeregelungen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht rate ich dringend, alles zu unterlassen, was auf den Konsum berauschender Substanzen hindeutet, beispielsweise eine Bierflasche zu zeigen.
  • Begehen Sie keine Fahrerflucht. In der ausgelassenen Stimmung kann viel geschehen und leider sind Schäden an fremden Sachen nicht ausgeschlossen. Fahren Sie auf keinen Fall einfach weiter, sondern halten Sie sofort an.

Hinweis zum Versicherungsschutz
Wenn Ihnen oder einem Beifahrer die Fahne beim Schwenken aus der Hand rutscht oder eine am Fahrzeug angebrachte Flagge sich löst, kann die Haftpflichtversicherung die Regulierung eines dadurch entstandenen Schadens verweigern.


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Ihre Vorteile

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Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.