Zum Glück drückt die Polizei bei Verstößen gegen § 30 Abs. 1 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Regel beide Augen zu. Genau genommen ist es verboten, ohne Grund in einer geschlossenen Ortschaft herumzufahren und dabei zu hupen. Aber nur wenn Sie sich an alle anderen Regeln halten, müssen Sie keinen Ärger mit den Ordnungshütern befürchten.
Hinweis zum Versicherungsschutz
Wenn Ihnen oder einem Beifahrer die Fahne beim Schwenken aus der Hand rutscht oder eine am Fahrzeug angebrachte Flagge sich löst, kann die Haftpflichtversicherung die Regulierung eines dadurch entstandenen Schadens verweigern.
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