Droht Ihnen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis, weil Sie unter Drogeneinfluss Auto gefahren sind? Sind Sie am Steuer mit Betäubungsmitteln wie beispielsweise Marihuana, MDMA, Kokain oder Amphetaminen erwischt worden, sollten Sie sich umgehend rechtlichen Beistand suchen. Ansonsten verpassen Sie die Chance, Ihnen zustehende Rechte wahrzunehmen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht betreue ich seit über 28 Jahren Mandanten in Sachen “Fahrerlaubnisentzug wegen Drogen” und “Wiedererlangung des Führerscheins”. Ein Fahrverbot zu verhindern oder es schnellstmöglich aufzuheben steht dabei immer im Fokus meiner Maßnahmen. Ich kann ich Ihnen die qualifizierte Beratung und Vertretung bieten, die Sie benötigen wenn bei Ihnen eine “Drogenfahrt” festgestellt wurde
Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben! Auch nach Zusendung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides äußern Sie sich nicht, sonder lassen Sie Ihren Anwalt Einspruch einlegen.
Bei einer Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung helfe ich Ihnen gerne. Hier erfahren Sie mehr. Bei den Kosten eines Rechtsstreits ist es immer wichtig, den Überblick zu behalten. Dazu hier mehr.
Werden Sie beim Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln erwischt, so gelten Sie laut Fahrerlaubnisverordnung (FEV) als nicht mehr fahrtauglich, und der Führerschein wird Ihnen entzogen. Dabei spielt die Menge des Konsums keine Rolle.
Im Falle harter Drogen, wie z.B. Ecstasy, Kokain, Speed oder Methamphetamin, kann auch der Konsum oder das Mitführen außerhalb des Straßenverkehrs zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn die Führerscheinstelle von der Polizei darüber informiert wird.
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Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.