Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die Beratung und Vertretung leisten, die Sie dringend benötigen, wenn bei Ihnen eine “Drogenfahrt” festgestellt wurde, die strafrechtliche Bedeutung haben könnte. Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben!
Die Fahrerlaubnisbehörden sind dazu übergegangen, schon den Besitz von Marihuana oder Cannabis zum Anlass zu nehmen, an der Fahreignung zu zweifeln und deshalb eine teure medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen. Doch die Argumentation der Behörden kann anwaltlich entkräftet werden.
Ein Verdachtsmoment (Indiz) für regelmäßigen Cannabis-Konsum soll nach Auffassung mancher Fahrerlaubnisbehörden vorliegen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber eine Menge an Cannabis besitzt, die nicht nur für einen gelegentlichen Konsum bestimmt zu sein scheint.
Fünf Joints pro Woche über einen Zeitraum von zwei Monaten werden als regelmäßiger Konsum bewertet. Bisweilen wird der regelmäßige Konsum schon ab einer Menge von 9 g Marihuana unterstellt. Solche Unterstellungen auf der Grundlage gewagter Berechnungen können widerlegt werden. Von maßgeblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, über welchen Wirkstoffgehalt (THC) die festgestellte Besitzmenge verfügte. Eine Regel, wonach pro Tag nur eine Konsumeinheit verbraucht wird, so dass eine Streckung der Menge über einen Zeitraum von zwei Monaten möglich ist, existiert nicht.
Dies trifft jedoch nicht zu, wenn der Fahrer bei der Teilnahme am Straßenverkehr auffällig wird. Dann ist aufzuklären, ob die Person zwischen dem Konsum und dem Autofahren sicher trennen kann.
Hierzu hat die Rechtsprechung anhand der durch eine Blutprobe festgestellten THC-Werte im Blut Grundsätze aufgestellt: Bei bis zu 1,0 ng/ml THC im Blut geht die Rechtsprechung vom sicheren Trennungsvermögen aus. Ab 1,0 ng/ml THC im Blut entziehen die Führerscheinbehörden in der Regel sofort die Fahrerlaubnis; zwischen beiden Werten ist das Trennungsvermögen durch ein ärztliches Gutachten oder eine MPU aufzuklären.
Das bedeutet in der Konsequenz, dass bei festgestellten THC-Werten über 1,0 ng/ml Rechtsmittel gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wenig aussichtsreich sind. Nur wenn der Tag, an dem der hohe THC-Wert festgestellt wurde, sehr weit zurückliegt, weil beispielsweise die Behörden die Akte sehr lange unbearbeitet ließen, kann eine Klage gegen die Entziehung im Einzelfall Erfolg haben.
In jedem Fall muss beachtet werden, dass Carbonsäure als Abbauprodukt von Cannabis noch über viele Wochen im Körper nachweisbar ist. In der Konsequenz müsste nach einem Cannabiskonsum das Auto für einige Wochen stehen gelassen werden. Es reicht nicht aus, nur einen Tag mit dem Autofahren auszusetzen.
Rufen Sie mich kostenfrei an und wir vereinbaren kurzfristig einen Termin, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Ich werde Ihren Fall dann so schnell wie möglich analysieren und Sie über die Chancen und Risiken informieren.
Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls
Persönlicher Termin
Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.
Meine Empfehlung
Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.
Online Sofortcheck
Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.
Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.