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Mit 17 schon selbst Autofahren

Wichtige Hinweise für Fahrer und Begleitperson

Die eben errungene Fahrerlaubnis kann schnell entzogen werden, wenn Sie einige Regeln nicht beachten.

Mit 17 schon Papas Cabrio lenken

Führerschein mit 17-das ist zu beachten

Ab dem 17. Lebensjahr können Jugendliche die Fahrprüfung der Klasse B, genauer BF17 ablegen. Die Ausbildung kann bereits ein halbes Jahr früher beginnen, damit die Fahrerlaubnis tatsächlich ab dem 17.Lebensjahr erteilt werden kann. Nach bestandener Prüfung darf aber bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr ausschließlich in Begleitung gefahren werden.

Wer begleiten darf

Die Anforderungen an den Begleiter sind hoch und es gilt einige bürokratische Hindernisse zu bewältigen:

Die Begleitperson muss
  • von der zuständige Fahrerlaubnisbehörde (umgangssprachlich Führerscheinstelle) in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden,
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben und
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
  • die „0,5-Promille-Grenze“ alternativ die 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol-Grenze während der Begleitung einhalten und
  • auf Drogenkonsum vor und während der Begleitung verzichten.

Sie darf bei der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister höchstens einen Punkt in Flensburg haben.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die Regeln

Wenn die Begleitperson unter dem Einfluss von Drogen steht oder die erwähnten Grenzwerte überschreitet, wird sie so behandelt wie ein Fahrer. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Für den Fahranfänger sind die Folgen oft gravierender, denn ein Verstoß gegen die Regeln zählt grundsätzlich als Fahrt ohne Begleitperson. Es wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro auferlegt und die Fahrerlaubnis wird widerrufen. Ferner verlängert sich die Probezeit und vor einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss der Jugendliche an einem Aufbauseminar teilnehmen.


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