Die eben errungene Fahrerlaubnis kann schnell entzogen werden, wenn Sie einige Regeln nicht beachten.
Mit 17 schon Papas Cabrio lenken
Ab dem 17. Lebensjahr können Jugendliche die Fahrprüfung der Klasse B, genauer BF17 ablegen. Die Ausbildung kann bereits ein halbes Jahr früher beginnen, damit die Fahrerlaubnis tatsächlich ab dem 17.Lebensjahr erteilt werden kann. Nach bestandener Prüfung darf aber bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr ausschließlich in Begleitung gefahren werden.
Die Anforderungen an den Begleiter sind hoch und es gilt einige bürokratische Hindernisse zu bewältigen:
Die Begleitperson mussSie darf bei der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
Wenn die Begleitperson unter dem Einfluss von Drogen steht oder die erwähnten Grenzwerte überschreitet, wird sie so behandelt wie ein Fahrer. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Für den Fahranfänger sind die Folgen oft gravierender, denn ein Verstoß gegen die Regeln zählt grundsätzlich als Fahrt ohne Begleitperson. Es wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro auferlegt und die Fahrerlaubnis wird widerrufen. Ferner verlängert sich die Probezeit und vor einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis muss der Jugendliche an einem Aufbauseminar teilnehmen.
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