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Staus umfahren

Warum der Umweg oft keine gute Idee ist

Sie sparen selten Zeit und haben ein erhöhtes Risiko, auf der Umgehungsstrecke bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln erwischt zu werden. In einigen Ländern ist bereits Verlassen der Autobahn mit einem hohen Bußgeld verbunden.

Besser den Stau nicht umfahren

In Tirol wird es sehr teuer, wenn Sie von der Autobahn abfahren, um über Landstraßen das Ziel ohne lästigen Stau zu erreichen. Von Christi Himmelfahrt bis zum Oktober sperrt das Bundesland im Nachbarland Österreich beliebt Ausweichstrecken für den Durchgangsverkehr. Aktuelle sind diese Routen betroffen:

  • Bezirk Reutte und bei Nassereith die sogenannte Fernpass-Route
  • Im Raum Kufstein die Inntal-Autobahn
  • Der Großraum Innsbruck

Nur wer ein Ziel in dem genannten Gebiet hat, darf die Autobahn verlassen. Die Polizei kontrolliert verstärkt an den beliebten Ausweichrouten. Wer nur einen Stau umfahren will, dem drohen hohe Geldstrafen.

Ähnliche Maßnahmen in Deutschland

Derzeit geht kein Bundesland so rigoros gegen Fahrer vor, die einen Stau umfahren wollen. Aber Motorradfahrern rate ich, sich vor der Abfahrt von der Autobahn genau zu erkundigen. Einige Gemeinden verbieten die Durchfahrt durch ihre Ortschaften. Daher kann der Umweg unter Umständen deutlich länger sein als Sie planen.

Achtung: Achten Sie auf die Höchstgeschwindigkeit

Sie sind von der Fahrt über die Autobahn an eine hohe Geschwindigkeit gewöhnt. Gerade auf gut ausgebauten Bundesstraßen fällt es nicht leicht sich dann an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu halten. Das gilt insbesondere für breite Ortsdurchfahrten. 50 km/h erscheint geradezu als Schritttempo. In vielen Orten dürfen Sie im Ortskern sogar nur mit maximal 30 km/h unterwegs sein.

Aus Erfahrung weiß ich, dass in diesen Bereichen besonders viele “Blitzer” den Verkehr überwachen. Viele davon erfüllen nicht die strengen Voraussetzungen an eine korrekte Messung. Also zahlen Sie nicht einfach sondern nehmen mit mir Kontakt auf. Ich prüfe ob der Bußgeldbescheid korrekt ist.


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