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Fahren.Ankommen.Leben!"

Achtung – Kontrollen in Mecklenburg-Vorpommern

Unter dem Motto Fahren.Ankommen.Leben! verstärkt die Polizei im August die Kontrollen in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere auf den Routen, die von Berlin zu beliebten Zielen an der Ostsee führen. Die Ordnungshüter achten hauptsächlich auf zu schnelles Fahren und Handynutzung am Steuer. Es werden sowohl stationäre als auch mobile Kontrollen durchgeführt. Ein „Blitzerfoto“ kann daher besonders teuer werden. Wenn es auch eine verbotene Handynutzung entlarvt, ahnden die Ordnungsbehörden neben der Geschwindigkeitsübertretung auch das Telefonieren während der Fahrt. Daher drohen mehrere hundert Euro Bußgeld und mindestens 2 Punkte in Flensburg.

Nicht nur Handys sind verboten

Das Verbot betrifft alle elektronischen Geräte, welche den Fahrer ablenken können. Es geht nicht um das Telefonieren, sondern um die Gefahr, die daraus erwächst, dass der Fahrer das Gerät bedient.Sie dürfen während der Fahrt beispielsweise folgende Geräte nicht bedienen:
  • Tablet-Computer, Notebooks, Laptops
  • Touchscreens, auch Navis,
  • elektronische Terminplaner, Diktiergeräte
  • E-Book-Reader, Abspielgeräte für Musik und Videos

Was erlaubt und was verboten ist

  • Generell dürfen Sie keine Geräte bedienen, die Sie in der Hand halten. Eine kurze Bedienung, beispielsweise das Annehmen eines Telefonats, ist lediglich erlaubt, wenn sich das Gerät in einer Halterung befindet.
  • Geräte, die nicht fest verbaut oder sich sicher in einer Halterung befinden, dürfen Sie ausschließlich bei einer Fahrtunterbrechung bedienen. Das heißt, das Fahrzeug muss stehen und Sie haben den Motor vollständig ausgeschaltet.
  • Die Nutzung nicht fest installierter Geräte ist verboten, wenn Sie lediglich verkehrsbedingt anhalten, beispielsweise in einem Stau, vor einer roten Ampel oder einer Bahnschranke. Das gilt auch, wenn Sie den Motor während der Wartezeit ausschalten.
  • Auch das Ablehnen eines ankommenden Anrufs zählt als Nutzung und ist daher nicht erlaubt, wenn Sie das Gerät dafür in der Hand halten müssen

Mein Rat als Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wenden Sie sich beim Vorwurf, zu schnell gefahren zu sein oder der unerlaubten Handynutzung an mich. Die Beweislage ist oft nicht so eindeutig, wie es die Ordnungsbehörden behaupten. Hüten Sie sich daher vor unbedachten Äußerungen bei Verkehrskontrollen oder in Anhörungsbögen. Es besteht die Gefahr, dass Sie einen Verstoß zugeben, den man Ihnen nicht beweisen kann.


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Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.