Nicht nur im Verkehrsrecht ist die Ermittlung eines Sachverhalts das zentrale Anliegen eines Prozesses. Das Gericht sichtet, um die Wahrheit zu ermitteln, die von der Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten Beweise. Aber nicht jeder Beweis darf herangezogen werden.
Das Beweiserhebungsverbot bezieht sich wie der Name sagt auf die Erhebung der Beweise. Es kann um verbotene Themen, Beweismittel oder Methoden der Beweiserhebung gehen. So dürfen beispielsweise Äußerungen zu Themen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung angehören, in der Regel nicht verwendet werden. Auch dürfen Aussagen von zur Aussageverweigerung berechtigten Personen, nachdem sie von dem Recht Gebrauch gemacht haben, nicht verwendet werden. Außerdem dürfen keine Beweise durch Täuschung beschafft werden.
Beim Beweisverwertungsverbot geht es in erster Linie darum, ob ein unrechtmäßig erhobener Beweis verwendet werden darf. Auch Beweise, die eher zufällig auftauchen, dürfen nicht immer verwendet werden. Das Verbot betrifft unter anderem Selbstgespräche. Eine Äußerung im Dämmerschlaf einer Narkose über ein illegales Rennen, bei dem es zum Unfall kam, darf beispielsweise nicht verwendet werden.
Dank der vielen Serien aus den USA, gehen viele Menschen davon aus, dass ein Richter keine unzulässig erhobenen Beweise verwerten darf. Das deutsche Strafrecht kennt ein solches Verbot nicht. Es liegt weitgehend im Ermessen des Gerichts, welche Beweise es akzeptiert. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht werde ich mich immer bemühen, gegen Sie vorliegende Beweise zu entkräften oder ein Verwertungsverbot zu erreichen.
Füllen Sie bitte unser Multistep Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen.
kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung
Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.