Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die qualifizierte Beratung und Vertretung bieten, die Sie benötigen wenn Ihnen eine “Geschwindigkeitsübertretung / Geschwindigkeitsüberschreitung” vorgeworfen wird. Rufen Sie mich deshalb kostenlos an und ich sehe, was zu machen ist.
Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben!
Nach dem Bußgeldkatalog werden bei Fahrzeugen bis zu 3,5 t ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h Punkte in Flensburg eingetragen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts wird neben der Geldbuße ein Fahrverbot verhängt.
Ein Fahrverbot kommt auch dann in Betracht, wenn gegen den Betroffenen ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von mind. 26 km/h verhängt wurde und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft des Bußgeldbescheids einen weiteren Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 26 km/h begeht, unabhängig davon, ob dieser zweite Verstoß innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft begangen wurde.
Es besteht eine sehr große Wahrscheinlichkeit den Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung erfolgreich anzufechten. Viele Geschwindigkeitsmessungen sind fehlerhaft. Die Wahrscheinlichkeit, dass Mess- bzw. Verfahrensfehler vorliegen ist hoch. Auch wenn Sie auf dem Blitzerfoto gut zu erkennen sind, bedeutet dies noch lange nicht, dass Ihnen der Geschwindigkeitsverstoß bewiesen werden kann.
Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen, Verwechselung von Fahrzeugen, falsche Eichbescheinigungen, sowie unzureichende Qualifikation des Personals, das die Messinstrumente bedient, sind Ursachen für falsche Bußgeldbescheide.
Ein Fahrverbot kann entfallen, wenn ein Fall des sog „Augenblicksversagens” vorliegt, also wenn der Betroffene ein Verkehrszeichen bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht und zu schnell fährt. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Ortseingangsschild nicht einzusehen ist und die Art der Bebauung nicht auf eine geschlossene Ortschaft schließen lässt.
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