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​​7 Irrtümer über Alkohol am Steuer

Was Alkoholsünder wissen sollten

Alkohol am Steuer ist selbstverständlich immer eine Gefahr, aber insbesondere wenn Sie nur wenige Mengen Alkohol zu sich genommen haben muss das nicht den Führerschein kosten. Vergessen Sie nie, der Staat muss Ihnen die Blutalkoholkonzentration nachweisen. Und das ist schwieriger als die meisten Autofahrer denken

Alkohotest

1. Kaffee senkt den Alkoholspiegel im Blut

Es gibt keine Wundermittel, die den Abbau von Alkohol beschleunigen. Kaffee bewirkt lediglich, dass die Wirkung etwas gedämpft wird. Er erhöht aber weder die kognitiven Fähigkeiten noch die Körperbeherrschung

2. Kaugummi verhindert eine verdächtige „Fahne“

Kaugummi entwickelt im Mund sein Aroma, der Alkohol mischt sich in der Lunge in die Atemluft. Es entsteht lediglich ein Mischgeruch aus ätherischen Ölen und Alkohol. Ein Teil des Alkoholgeruchs kommt aus dem Magen, daher bewirken Nahrungsaufnahme oder bestimmte alkoholische Getränke, dass der Atem weniger nach Alkohol riecht. Aber ein Testgerät erkennt trotzdem, wenn Alkohol in der Atemluft ist.

3. Die Polizei darf vor Ort die kognitiven Fähigkeiten prüfen

Niemand ist verpflichtet, bei gegen ihn selbst gerichteten Ermittlungen zu helfen. Sie müssen also weder mit dem Finger die Nase berühren oder entlang einer Linie gehen. Sie haben das Recht, solche Anordnungen zu verweigern. Das darf nicht gegen Sie ausgelegt werden, noch ist es Widerstand gegen eine polizeiliche Maßnahme.

4. Bei Kontrollen darf die Polizei den Atemalkohol testen

Hier gilt dasselbe wie für die Prüfung der kognitiven Fähigkeiten. Verweigern Sie den Test.

5. Nur Richter dürfen eine Blutentnahme anordnen

Bei einem begründeten Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr unter dem offensichtlichen Einfluss darf die Polizei gemäß § 81a Strafprozeßordnung (StPO) einen Bluttest ohne richterlichen Beschluss anordnen.

6. Die Entnahme muss nicht durch einen Arzt erfolgen

Wörtlich heißt es im § 81 a (StPO) „..die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken…“. Nur wenn Sie dem zustimmen, ist auch eine Entnahme durch andere medizinische Fachkräfte erlaubt. Die Polizisten sind nicht berechtigt, selbst Blut zu entnehmen.

7. Die Polizisten dürfen Verdächtige zur Blutentnahme zur Wache bringen

Das Verbringen an einen anderen Ort ist rechtlich gesehen eine Festnahme. Diese ist nur zulässig, wenn eine Straftat vorliegt beziehungsweise ein Verdächtiger die Feststellung der Personalien verweigert. Der Verdacht auf Trunkenheit am Steuer rechtfertigt lediglich die Verfolgung wegen einer Übertretung. Damit ist eine vorläufige Festnahme oder eine Verhaftung unzulässig, wenn Sie sich ausweisen.

Mein Rat als Fachanwalt für Verkehrsrecht: Bleiben Sie höflich, weisen Sie sich aus und zeigen Sie alle verlangten Papiere. Wenden Sie sich sofort an mich, wenn die Polizisten Sie mitnehmen wollen oder Druck auf Sie ausüben, einem Alkoholtest zuzustimmen.


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