Als Fachanwalt für Verkehrsrecht erleben ich es täglich, die Mandanten kommen oft erst zu mir, wenn Sie sich bei der Polizei geäußert haben. Reden kostet sie Silber und Schweigen spart bares Geld.
Jeder Ausrede ist in erster Linie ein Geständnis. Sie geben einen Verstoß zu und versuchen ihn zu rechtfertigen. Vielleicht hoffen Sie auf eine mildere Strafe. Das Gegenteil ist oft der Fall. “Ich dachte ich schaffe es noch über die Ampel”. Mit anderen Worten, Sie haben die rote Ampel bemerkt und sich bewusst entschieden sie zu ignorieren. Das ist Vorsatz.
Als Beschuldigter dürfen Sie Lügen. Aber was ist, wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie gelogen haben? Das hinterlässt einen schlechten Eindruck. Halten Sie sich vor Augen, eine Anschuldigung ist nichts weiter als eine Behauptung, ein Beweis eine Begründung. Ob ein Gericht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei glaubt bleibt abzuwarten.
Wir wurden so erzogen, von Menschen, denen wir als Kind glaubten, sie wären allwissend. “Gib es zu, du bekommt eine geringere Strafe” sagt die Mutter und das Kind zweifelt nicht, dass die Mutter genau weiß wer den Zucker genascht hat.
Auch die Staatsanwaltschaft lockt mit eine möglichen milden Strafe für reuige Täter. Sie verschweigt aber, dass Sie straflos ausgehen, wenn es ihr nicht gelingt die Tat zu beweisen. Der Staat hat nicht die Macht von Eltern und Lehrern bei einem Verdacht eine Strafe aufzuerlegen. Also bleiben Sie stumm.
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