Es gibt leider immer wieder Missverständnisse, denn viele Verkehrsteilnehmer betrachten den E-Scooter als Sportgerät, Kinderspielzeuge oder ähnliches. Obwohl Sie damit ab 14 ohne Führerschein fahren dürfen, zählt er als vollwertes Motorfahrzeug mit allen Konsequenzen.
Immer wieder melden sich bei mir Mandanten, die für eine nächtliche Kneipentour in Berlin Ihr Auto haben stehen lassen und stattdessen mit dem E-Scooter unterwegs waren. Sie gingen aus verständlichen Gründen davon aus das eine Trunkenheitsfahrt auf diesem Roller ähnlich zu bewerten sei wie eine Tour auf dem Fahrrad. In der Regel gelten auf dem Fahrrad kaum Beschränkungen. Sofern sie keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen haben, droht eine Strafe erst ab 1,6 Promille. Eine Fahrt mit dem Scooter ist bereits ab 0,5 Promille strafbewährt sofern Sie noch keine 21 Jahre alt sind gilt sogar eine 0 Promille Grenze für die Fahrt mit dem E Scooter.
Natürlich muss man Ihnen den Verstoß erst nachweisen. Daher rate ich dringend sich an mich zu wenden, bevor Sie sich zu diesem Vorwurf äußern. Eine unbedachte Äußerung wie: „Ich dachte ich darf alkoholisiert mit dem Gerät fahren“ gilt als Schuldeingeständnis. Denken Sie daran, Sie müssen im Rahmen einer Polizeikontrolle keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum machen oder sagen wo Sie herkommen beziehungsweise wo Sie hinfahren. Sie dürfen auch jegliche Tests vor Ort verweigert die dazu dienen ihnen einen Alkoholkonsum nachzuweisen. Wenn man Sie auf einem E Scooter antrifft sind sie lediglich dazu verpflichtet Ihre Personalien anzugeben und sich auszuweisen.
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