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Polizei-Willkür - oder erlaubte Kontrolle?

Die Polizei darf nicht alles

Wer ohne Grund von der Polizei angehalten wird, fragt sich ob die Polizisten vielleicht willkürlich handeln. Spätestens wenn die Beamten dabei Drogen finden oder eine Trunkenheitsfahrt unterstellen, fallen schnell Worte wie “Habt ihr nicht besseres zu tun?” oder “Fangt mal echte Verbrecher”. Nicht selten eskaliert die Situation und aus einer Ordnungswidrigkeit wird eine Straftat. Sie sollten daher wissen, was Polizisten dürfen und was nicht.

Alkohotest

Leider machen viele Autofahrer bei Polizeikontrollen Fehler, weil Sie nicht wissen, was die Polizisten dürfen.

Das darf die Polizei

  • Allgemeine Verkehrskontrollen sind immer erlaubt. Die Polizisten dürfen Sie daher gemäß §36 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) anhalten.
  • Es liegt im ermessen der Beamten ob sie mittels Gestik, Winkerkelle, Laufschrift am Einsatzfahrzeug, roter Leuchte oder Ansprechen zum Anhalten auffordern.
  • Sie haben das Recht Ihren Führerschein und den Fahrzeugschein zu überprüfen. Ferne können Sie das Ablaufdatum vom Verbandskasten, Einhaltung der Warnwestenpflicht, das Vorhandensein eines Warndreieck und den Zustand der Reifen kontrollieren.
  • Bei Lkw-Fahren dürfen die Polizisten auch das Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten, als den Fahrtenschreiber; die Ladungssicherung und den Allgemeinzustand des Fahrzeugs begutachten.

Die Überprüfung der Fahrtüchtig hat Grenzen

Wenn man Sie bei der Kontrolle auffordert aus dem Auto auszusteigen, sollten Sie dem Folge leisten. Sie haben eine Mitwirkungspflicht. Wer sich weigert riskiert ein Bußgeld. Aber Sie sollten der Aufforderung Ihre Fahrtüchtigkeit durch Tests nachzuweisen nicht nachkommen. Niemand ist verpflichtet bei Ermittlungen gegen die eigene Person mitzuhelfen. Lehnen Sie höflich aber bestimmt ab:
  • Einen Pupillentest zu machen. Lassen Sie sich nicht zu diesem Zweck in die Augen leuchten.
  • Den Atemalkoholtest mittels einem Gerät zu messen oder eine Urinprobe abzugeben.
  • Auf der Linie zu laufen oder die Nase berühren, um Ihre Koordination zu prüfen.

Auch eine Fahrzeugdurchsuchung sollten Sie nicht dulden, es sei denn es geht um den Ladungszustand oder ob Sie alles mitführen was der Gesetzgeber verlangt.

Pöbeln und Beleidigen wird teuer

Wer der Aufforderung anzuhalten nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bemerkungen wie “Straßenräuber”; “Typisch Bullen, …..” dürfen die Beamten als Beleidigung ansehen. Es gibt zwar im deutschen Strafrecht keine Beamtenbeleidigung den § 185 StGB stelle die Beleidigung von Amtspersonen genauso unter Strafe wie die von Privatpersonen.

Aber die Gerichte werten die Beleidigung von Polizisten die lediglich ihren Dienst verrichten in der Regel als erschwerenden Umstand. Eibe weitere Besonderheit ist, dass auch der Dienstvorgesetzte die Tat anzeigen kann (§ 194 Abs. 3 StGB )

Ermessensspielraum der Beamten

Höflichkeit zahlt sich aus, denn die Beamten haben einen großen Ermessensspielraum. Sie sind eher geneigt eine Kontrolle abzukürzen, wenn Sie sympathisch erscheinen. Auf der anderen Seite, kann aggressives Verhalten als Anzeichen für einen Kontrollverlust interpretiert werden, der wiederum den Verdacht auf Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nahelegt. Bei einem begründetem Verdacht darf eine Blutprobe angeordnet werden.

Lassen Sie sich aber nicht auf ein “Ratespiel” mit den Beamten ein. Beantworten Sie grundsätzlich Fragen wie: “Sie können sich denken wieso wir Sie angehalten haben?” mit einem deutlichen “Nein”.

Wenden Sie sich an mich

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Beamten Sie schikanieren oder nicht korrekt behandeln, rufen Sie mich an. Ich bin in der Regel auch am Abend erreichbar. Manchmal reichen ein paar klärende Worte eines Fachanwalts für Verkehrsrecht um die Situation zu entschärfen.


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