Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die qualifizierte Beratung und Vertretung bieten, die Sie benötigen wenn Ihnen ein „Kennzeichenmissbrauch“ vorgeworfen wird.
Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben!
Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG begeht
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
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