Jetzt anrufen und beraten lassen!

0170 380 36 32

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Führerschein

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die Beratung und Vertretung leisten, die Sie dringend benötigen wenn bei Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt wurde oder der Vorwurf besteht. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren, ohne ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (sog. Fahren ohne Führerschein), sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal, wenn es häufig und nach gerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis begangen wurde, deutet für den Gesetzgeber auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin. Die Beurteilung der in Rede stehenden charakterlichen Eignung obliegt dem Tatrichter, der dabei auch die Erkenntnisse zur Persönlichkeit des Täters zu berücksichtigen hat.

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben!


Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer noch nie eine Fahrerlaubnis hatte muss mit einer Geld­strafe von mindestens fünf bis höchstens 360 Tagessätzen oder einer Frei­heits­strafe von bis zu zwölf Monaten rechnen. Wenn Sie nach dem Entzug der Fahrerlaubnis fahren drohen bis zu 180 Tages­sätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.

Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Halter eines Kraftfahrzeugs die anordnen oder zulassen, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs verboten ist. droht die gleiche Strafe wie dem Fahrer.

Fahrlässige Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Die Duldung ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit strafbar.

Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls

Sie benötigen schnelle Hilfe? Kontaktieren Sie mich jetzt!

Persönlicher Termin

Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.

Meine Empfehlung

Telefonische Erstberatung

Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Jetzt anrufen!

Tel. 0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.


Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler gehört das zweite Jahr in Folge zu den besten Unternehmen auf Trustlocal. Dies basiert auf der Anzahl der Bewertungen im letzten Jahr und darauf, wie gut ich auf Anfragen reagiere.