Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die Beratung und Vertretung leisten, die Sie dringend benötigen wenn bei Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt wurde oder der Vorwurf besteht. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren, ohne ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (sog. Fahren ohne Führerschein), sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal, wenn es häufig und nach gerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis begangen wurde, deutet für den Gesetzgeber auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin. Die Beurteilung der in Rede stehenden charakterlichen Eignung obliegt dem Tatrichter, der dabei auch die Erkenntnisse zur Persönlichkeit des Täters zu berücksichtigen hat.
Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben!
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