Um Ihnen eine überhöhte Alkoholkonzentration im Blut oder Drogenkonsum nachzuweisen ist eine Blutentnahme erforderlich. Diese darf nur dann gegen Ihren Willen erfolgen, wenn es einen Verdacht gibt.
Achtung: Im § 81a Strafprozessordnung (StPO) ist geregelt, dass die Anordnung der Blutentnahme keinen richterlichen Beschluss erfordert, sofern es Gründe für einen Verdacht gibt, dass Sie sich aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums einer Trunkenheitsfahrt strafbar gemacht haben.
Verhalten Sie sich bei einer Kontrolle freundlich und kooperativ, aber vermeiden Sie ein Gespräch mit den Polizisten zu beginnen. Händigen Sie auf Verlangen den Führerschein und die Fahrzeugpapiere aus. Sie müssen auch den Verbandskasten, das Warndreieck und die Warnwesten zeigen, wenn Sie die Beamten dazu auffordern. Sagen Sie nichts zum Zweck der Fahrt der zum Ziel, erwähnen Sie niemals, wo Sie herkommen. Machen Sie keinerlei Angaben zum Alkohol- oder Drogenkonsum.
Wichtig: Die Beamten dürfen das Auto nicht durchsuchen. Aber, wenn beispielsweise im Kofferraum neben dem Verbandskasten ein Tütchen mit Pillen liegt, haben die Beamten das Recht aufgrund des Funde den ganzen wagen zu durchsuchen.
Die Polizisten sind nicht Ihre Freunde. Halten Sie sich vor Augen, dass ein freundliches Gespräch in der Regel dazu dient Ihnen Informationen zu entlocken. Rufen Sie mich sofort an, wenn Sie den Eindruck haben, dass man Sie unter Druck setzen will. Weitere Informationen finden Sie im Artikel “5 Tipps die den Führerschein retten können.”
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