Wer durch exzessiven Alkohol oder Drogenkonsum auffällt muss auch als Fußgänger damit rechnen, dass dies Konsequenzen für die Fahrerlaubnis hat. Die Fahrerlaubnisbehörden kann eine MPU anordnen.
Wer sich auf öffentlichen Staren bewegt, egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem motorisierten Fahrzeug riskiert die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nicht nur bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis eine MPU anordnen. Nach § 11 FeV der Fahrerlaubnisverordnung kann die Fahrerlaubnisbehörde auch die Vorlage einer MPU anordnen, bevor sie über die Erteilung einer Fahrerlaubnis entscheidet. Sie ist dazu verpflichtet, wenn ihr Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers aufkommen lassen. Solche Bedenken sind in Fällen des Komasaufens berechtigt, insbesondere wenn der Komatrinker von der Polizei zur Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Auch wer den Führerschein besitzt, kann von der Behörde verpflichtet werden zu einer gesetzten Frist eine MPU vorzulegen. Versäumt der Führerscheininhaber die Frist oder fällt die MPU nicht günstig aus, darf die Behörde den Führerschein einfordern oder zwangsweise beschlagnahmen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht rate ich dringend, keine Angaben bei den Behörden zu machen und ich sofort beim Vorwurf der Trunkenheit an mich zu wenden.
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