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Zu meiner Person

Seit über 28 Jahren betreue ich Mandanten in allen Fragen, die das Verkehrsrecht betreffen. Als staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht” habe ich mich besonders auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.

Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht:

  • Fahrerflucht, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Körperverletzung (beispielsweise als Unfallverursacher)
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Drogenkonsum im Straßenverkehr
  • Trunkenheitsfahrt nach §315, §316 StGB

Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Handynutzung am Steuer
  • Abstandsunterschreitungen

Ich helfe Ihnen auch weiter, wenn es um das Führerscheinrecht, also dem Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis geht. Sprechen Sie mich an, bei einem Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer oder einer Drogenfahrt unter Marihuana / Cannabis.

Als „Fachanwalt für Verkehrsrecht” befasse ich mich mit dem Fahrerlaubnisrecht und dem Verkehrszivilrecht. Ich führe Unfallregulierung durch und kümmere mich um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Außerdem übernehme die Abwicklung mit Versicherungen, die auf dem Verkehrshaftungsrecht beruhen.


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Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.