Bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 hat der Gesetzgeber neue Regeln für das Überholen von einspurigen Fahrzeugen festgelegt. Beispielsweise muss beim Überholen nun zwingend ein Seitenabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Außerhalb von Ortschaften müssen Sie einen Abstand von zwei Metern einhalten.
In der letzten Zeit wenden sich vermehrt Mandanten an mich, weil sie wegen Fehlern beim Überholen einen Bußgeldbescheid bekamen. Daher stelle ich hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.
Wer ein Überholverbot missachtet, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie bei unklarer Verkehrslage überholen und es zu einer Gefährdung kommt, drohen 250 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg. In der Regel ist ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, wenn Sie den Seitenabstand nicht einhalten. Ein kurzes Überfahren der durchgezogenen Linie ohne Verkehrsgefährdung wird meiste nur mit 30 Euro geahndet.
Ich prüfe, ob der Bußgeldbescheid formale oder inhaltliche Fehler enthält. Wichtig ist beispielsweise, ob Sie ein Verkehrsschild bei normaler Aufmerksamkeit sehen können. Generell ist eine potentielle Verkehrsgefährdung nicht eindeutig definiert. Wenden Sie sich daher an mich, statt einen Bescheid zu akzeptieren oder sich zum Tatvorwurf zu äußern.
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Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.