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Wichtige Informationen zum Überholen

Unbekannte Schilder und Regeln

Bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 hat der Gesetzgeber neue Regeln für das Überholen von einspurigen Fahrzeugen festgelegt. Beispielsweise muss beim Überholen nun zwingend ein Seitenabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Außerhalb von Ortschaften müssen Sie einen Abstand von zwei Metern einhalten.

In der letzten Zeit wenden sich vermehrt Mandanten an mich, weil sie wegen Fehlern beim Überholen einen Bußgeldbescheid bekamen. Daher stelle ich hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.

Was Sie beim Überholen beachten müssen

  • Ihre Geschwindigkeit muss wesentlich höher sein als die des überholten Fahrzeugs. Faustregel: Sie können um ein Drittel schneller fahren, als das zu überholende Fahrzeug fährt.
  • Halten Sie einen ausreichenden Seitenabstand ein. Diese beträgt bei einspurigen Fahrzeugen im Ort 1,5 Meter und 2,00 Meter außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Zu mehrspurigen Fahrzeugen ist ein Abstand von 1 Meter einzuhalten.
  • Achten Sie auf ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr und behalten Sie den rückwärtigen Verkehr im Auge. Sie dürfen beim Ausscheren weder den nachfolgenden Verkehr noch den entgegenkommenden behindern oder gefährden.
  • Überholen Sie nie, wenn Verkehrszeichen das Fahrmanöver untersagen

Verkehrszeichen, die das Überholen verbieten

  • Das Zeichen 276 verbietet allen mehrspurigen Fahrzeugen, also Pkws, Lkws und Krafträdern mit Beiwagen mehrspurigen Fahrzeuge zu überholen. Es handelt sich um das bekannte runde Schild mit rotem Rand, auf dem links das rote Piktogramm eines Pkws zu sehen ist und rechts ein schwarzes.
  • Auf dem Verkehrszeichen 277 ist links das Piktogramm eines Lkws in Rot abgebildet. Es verbietet Lkws das Überholen. Ein Zusatzschild weist darauf hin, wenn das Zeichen lediglich für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht gilt.
  • Das oben abgebildete Zeichen 277.1 gibt es erst seit 2021. Es verbietet allen mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von Einspurigen, beispielsweise von Radfahrern oder Mofa-Fahrern.
  • Auch eine durchgezogene Linie gilt als offizielles Verkehrszeichen (295). Sie verbietet nicht ausdrücklich das Überholen. Die Räder Ihres Fahrzeugs dürfen die Linie weder berühren noch darüberfahren. Das kommt in der Praxis einem Überholverbot gleich.

Bußgelder und Punkte drohen

Wer ein Überholverbot missachtet, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie bei unklarer Verkehrslage überholen und es zu einer Gefährdung kommt, drohen 250 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg. In der Regel ist ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, wenn Sie den Seitenabstand nicht einhalten. Ein kurzes Überfahren der durchgezogenen Linie ohne Verkehrsgefährdung wird meiste nur mit 30 Euro geahndet.

Wie ich Ihnen helfen kann

Ich prüfe, ob der Bußgeldbescheid formale oder inhaltliche Fehler enthält. Wichtig ist beispielsweise, ob Sie ein Verkehrsschild bei normaler Aufmerksamkeit sehen können. Generell ist eine potentielle Verkehrsgefährdung nicht eindeutig definiert. Wenden Sie sich daher an mich, statt einen Bescheid zu akzeptieren oder sich zum Tatvorwurf zu äußern.


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Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.