Sie sind nicht nur zivilrechtlich in der Verantwortung. Sie können auch mit einer empfindlichen Strafe belegt werden, wenn Sie das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Ihrem Fahrzeug dulden.
Wer sein Fahrzeug wissentlich oder fahrlässig für eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis zur Verfügung stellt, begeht wie der Fahrer eine Straftat. Es kommt sowohl eine Strafe nach § 21 StGB als auch nach § 27 StGB in Frage.
Ausführliche Informationen in meinem Beitrag bei Anwalt.de
Urteile:
AG Singen,Urteil vom 28.06.2023 – 5 Cs 51 Js 2684/23
AG Blomberg, Urteil vom 08.05.2007 – 1 Cs 37 Js 86/07
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