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Cannabis am Steuer ist erlaubt - in Grenzen

Wichtige Hinweise zum Cannabiskonsum

Seit dem 22. August 2024 gibt für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis ähnliche Grenzwerte wie sie für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gelten. Sie dürfen fahren, sofern der THC-gehalt 3,5 ng/ml Blutserum nicht übersteigt.

Was Sie unbedingt beachten müssen

  • In der Probezeit oder wenn Sie jünger als 21 Jahre sind, gilt ein absolutes Verbot von Cannabis. Generell ist auch ein Mischkonsum verboten. Selbst geringe Mengen Alkohol sind verboten, sofern Sie auch Cannabis konsumiert haben.
  • Sie können den Versicherungsschutz verlieren, selbst wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten. Einige Versicherungsverträge beinhalten Klauseln, die zu einem völligen Verzicht auf Alkohol verpflichten. In der Regel kürzen Versicherungen die Leistung, wenn Sie mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum haben. Die Kfz-Haftplicht übernimmt zwar den Fremdschaden, kann aber bis zu 5.000 Euro von Ihnen verlangen. Unfallversicherungen oder Kaskoversicherungen dürfen die Regulierung komplett verweigern.

Bei Ausfallerscheinungen ist der Führerschein in Gefahr

Als Fachanwalt sehe ich die typischen Probleme, die mit dem Genuss von Drogen in Verbindung stehen. Zum einen ist es kaum möglich den THC-Gehalt im Blut selbst einzuschätzen. Zum anderen sind Ausfallerscheinungen, die auf Cannabis beruhen, schwer nachweisbar. Hier gibt es einen großen Ermessensspielraum der Polizei. Schalten Sie grundsätzlich einen Fachanwalt ein, bevor Sie sich zu den Vorwürfen äußern.


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