Seit dem 22. August 2024 gibt für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis ähnliche Grenzwerte wie sie für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gelten. Sie dürfen fahren, sofern der THC-gehalt 3,5 ng/ml Blutserum nicht übersteigt.
Als Fachanwalt sehe ich die typischen Probleme, die mit dem Genuss von Drogen in Verbindung stehen. Zum einen ist es kaum möglich den THC-Gehalt im Blut selbst einzuschätzen. Zum anderen sind Ausfallerscheinungen, die auf Cannabis beruhen, schwer nachweisbar. Hier gibt es einen großen Ermessensspielraum der Polizei. Schalten Sie grundsätzlich einen Fachanwalt ein, bevor Sie sich zu den Vorwürfen äußern.
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Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler gehört das zweite Jahr in Folge zu den besten Unternehmen auf Trustlocal. Dies basiert auf der Anzahl der Bewertungen im letzten Jahr und darauf, wie gut ich auf Anfragen reagiere.