Handy am Steuer -
Sogar ein Fahr­ver­bot
kann dro­hen!

Wer sein Handy wäh­rend einer Auto­fahrt nutzt, ver­hält sich ord­nungs­wid­rig. Dem Fah­rer dro­hen ein Buß­geld und min­des­tens ein Punkt in Flens­burg. Wird er mehr­fach mit Handy am Steuer erwischt, kann das Gericht sogar ein mehr­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot aus­spre­chen.

Gut bera­ten mit dem
Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht

Als Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht kann ich Ihnen die qua­li­fi­zierte Bera­tung und Ver­tre­tung bie­ten, die Sie benö­ti­gen wenn Ihnen eine “uner­laubte Nut­zung eines Handy am Steuer” vor­ge­wor­fen wird.

Grund­sätz­lich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und las­sen Sie sich Hin­weise für das wei­tere Ver­hal­ten geben! Auch nach Zusen­dung des Anhö­rungs­bo­gens oder Buß­geld­be­schei­des äußern Sie sich nicht, son­der las­sen Sie Ihren Anwalt Ein­spruch ein­le­gen.

Bei einer Deckungs­an­frage gegen­über Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung helfe ich Ihnen gerne. Hier erfah­ren Sie mehr.

Was ist ver­bo­ten?

Nach § 23 Abs. 1a der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) ist es unter­sagt, ein Mobil­te­le­fon wäh­rend des Füh­rens eines Kraft­fahr­zeu­ges in der Hand zu hal­ten. Soll­ten Sie also nur mal kurz das Handy auf­ge­nom­men haben, um auf die Uhr zu schauen, Ihre Navi­soft­ware zu bedie­nen oder einen Anru­fer weg­zu­drü­cken, gilt auch dies bereits als Ver­stoß.

Sind Sie also dabei beob­ach­tet wor­den, so droht Ihnen in der Regel ein Buß­geld in Höhe von 60 € und ein Punkt in Flens­burg.

Mehr­fa­cher Han­dy­ver­stoß?

Soll­ten Sie schon häu­fi­ger mit dem Handy am Steuer erwischt wor­den sein, so kann u. U. an Ihrer Ein­sich­tig­keit gezwei­felt wer­den, was sogar ein ein- oder mehr­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot zur Folge haben kann. In diese Ent­schei­dung mit­ein­flie­ßen kön­nen auch wei­tere Ver­stöße wie bspw. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen ab 21 km/h zu schnell.

Auf dem Rad mit dem Handy erwischt wor­den?

Auch Rad­fah­rern ist das Hal­ten eines Mobil­te­le­fons wäh­rend der Fahrt unter­sagt und es droht ein Buß­geld in Höhe von 25 €.

Kaum zu glau­ben aber wahr – das ist erlaubt:

Erlaubt ist das Auf­neh­men des Mobil­te­le­fons, um es an einen Mit­fah­rer wei­ter­zu­ge­ben (OLG Köln, Az. III‑1 RBs 284/14).

Fest­netz­te­le­fone ohne Schnur oder MP3-Player gel­ten nicht als Mobil­te­le­fone, mit einer Nut­zung die­ser Geräte kön­nen Sie u. U. ein­fach davon kom­men (OLG Köln — Az.: 82 Ss OWi 93/09), (Amts­ge­richt Wald­bröl Az. 44 OWi 225 Js 1055/14).

Auch das Auf­he­ben eines Han­dys bspw. aus dem Fuß­raum, um es wie­der woan­ders hin zu legen ist nicht ver­bo­ten (OLG Köln — Az.: 83 Ss OWi 19/05).

Eben­falls erlaubt ist es, wenn man an einer roten Ampel oder im Stau steht und den Motor abstellt, hat man das Gespräch recht­zei­tig been­det, bevor man die Zün­dung betä­tigt, gilt dies nicht als ord­nungs­wid­rig (OLG Hamm — Az.: 2 Ss OWi 190/07).

Arti­kel zum Thema “Handy am Steuer”

Stutt­gar­ter Zei­tung” vom 04.08.2016

Handy am Steuer benutzt — Bewäh­rungs­strafe nach töd­li­chem Unfall

Die Welt” vom 16.06.2016

Geset­zes­lü­cke macht Inter­net­sur­fen am Steuer legal

Stif­tung Waren­test” vom 13.06.2016

Handy am Steuer — Wird meis­tens teuer

Nicht ver­zwei­feln! Rufen Sie mich an

Soll­ten Sie also mit dem Handy am Steuer erwischt wor­den sein, so kon­tak­tie­ren Sie mich gerne, damit wir von Ihren Rech­ten Gebrauch machen kön­nen!