Jetzt anrufen und beraten lassen!

0170 380 36 32

Kennzeichenmissbrauch

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die qualifizierte Beratung und Vertretung bieten, die Sie benötigen wenn Ihnen ein „Kennzeichenmissbrauch“ vorgeworfen wird.

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und lassen Sie sich Hinweise für das weitere Verhalten geben!

Gesetzeslage zum Kennzeichenmissbrauch

Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG begeht

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

  1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
  2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
  3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Bei einer Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung helfe ich Ihnen gerne. Hier erfahren Sie mehr.


Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls

Sie benötigen schnelle Hilfe? Kontaktieren Sie mich jetzt!

Persönlicher Termin

Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.

Meine Empfehlung

Telefonische Erstberatung

Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Jetzt anrufen!

Tel. 0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.


Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.