Fach­an­walt für
Ver­kehrs­straf­recht
in Ber­lin Ste­glitz-Zehlen­dorf

Bei Ver­kehrs­straf­ta­ten kön­nen hohe Geld-
oder Gefäng­nis­stra­fen dro­hen –
Also han­deln Sie sofort!

Ob ver­schul­det oder nicht, im Stra­ßen­ver­kehr kann es immer zu Geset­zes­ver­stö­ßen oder Unfäl­len kom­men, die zu einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen einer Ver­kehrs­straf­tat füh­ren. Hier kön­nen im schlimms­ten Fall Frei­heits­stra­fen von bis zu 10 Jah­ren dro­hen, wes­halb das Kon­tak­tie­ren eines Anwal­tes drin­gend zu emp­feh­len ist!

Als Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht kann ich Ihnen die qua­li­fi­zierte Bera­tung und Ver­tre­tung leis­ten, die Sie benö­ti­gen, wenn Ihnen eine “Ver­kehrs­straf­tat” vor­ge­wor­fen wird.

Grund­sätz­lich gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zur Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung Gebrauch, rufen Sie einen Anwalt an und las­sen Sie sich Hin­weise für das wei­tere Ver­hal­ten geben!

Bei einer Deckungs­an­frage gegen­über Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung helfe ich Ihnen gerne. Hier erfah­ren Sie mehr.

Ord­nungs­wid­rig­keit vs. Straf­tat

Der Gesetz­ge­ber unter­schei­det zwi­schen Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten und Ver­kehrs­straf­ta­ten. Die ent­spre­chen­den Vor­schrif­ten sind in unter­schied­li­chen Geset­zen und Ver­ord­nun­gen wie dem Straf­ge­setz­buch (StGB), dem Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz (StVG) oder der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) ent­hal­ten.

Ver­kehrs­straf­ta­ten kön­nen viel­fäl­tig sein und rei­chen vom uner­laub­ten Ent­fer­nen vom Unfall­ort („Fah­rer­flucht“) und Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis über Trun­ken­heit im Stra­ßen­ver­kehr oder Kenn­zei­chen­miss­brauch bis hin zur fahr­läs­si­gen Kör­per­ver­let­zung oder Tötung.

Als Ord­nungs­wid­rig­keit wer­den Taten wie z. B. Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­ver­stöße, Abstands­un­ter­schrei­tun­gen oder ein­fa­che Unfall­ver­ur­sa­chun­gen ver­folgt.

Ach­tung: Haft­stra­fen sind bei
Ver­kehrs­straf­ta­ten mög­lich!

Wäh­rend bei Ord­nungs­wid­rig­kei­ten Geld­bu­ßen und Fahr­ver­bot dro­hen, kann es bei Straf­tat­be­stän­den zu einem grund­sätz­li­chen Füh­rer­schein­ent­zug oder gar zu Haft­stra­fen kom­men.

Früh­zei­ti­ges Kon­sul­tie­ren eines Fach­an­walts – im bes­ten Falle noch vor dem Ein­ge­hen eines Buß­geld­be­schei­des oder Straf­be­fehls – kann in sol­chen Fäl­len den ent­schei­den­den Unter­schied machen!

Ich stehe Ihnen als erfah­re­ner Fach­an­walt zu Seite

Dank mei­ner über 22-jäh­ri­gen Erfah­rung als Fach­an­walt für Ver­kehrs­straf­recht sorge ich dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kom­men. Ob es um eine Ver­kehrs­straf­tat oder eine Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit geht – ich berate Sie zum wei­te­ren Vor­ge­hen und ver­trete Sie ggf. kom­pe­tent vor Gericht. Ich werde Sie umfas­send betreuen und eine erfolgs­ver­spre­chende Rechts­ver­tei­di­gungs­stra­te­gie für Ihren spe­zi­el­len Fall kon­zi­pie­ren.

Rufen Sie mich kos­ten­frei an, und wir kön­nen dann kurz­fris­tig einen Ter­min in mei­nem Büro in Ber­lin Ste­glitz-Zehlen­dorf ver­ein­ba­ren, um detail­liert die beste Vor­ge­hens­weise zu erör­tern.

Datenschutz
, Besitzer: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Besitzer: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.